Aussagepsychologie
Aussagepsychologische Gutachten zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen werden im Auftrag von Staatsanwaltschaften und Gerichten im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren oder auch im Auftrag von Familiengerichten im Rahmen familienrechtlicher Verfahren erstellt. Bei der Erstellung aussagepsychologischer Gutachten orientieren wir uns an den Richtlinien des BGH-Urteils vom 30.07.1999 (1 StR 618/98). Im Rahmen der Beurteilung werden die Fähigkeit der Zeugen, eine Aussage zu liefern sowie ihre weiteren diesbezüglichen Kompetenzen (Aussagetüchtigkeit), die Merkmale der Aussage selbst (Aussagequalität) und deren Entstehung, Entwicklung sowie mögliche Einflüsse auf die Aussage u. a. (Aussagevalidität) geprüft. Die Befunde zu den o. g. Bereichen werden hierbei in einem hypothesengeleiteten diagnostischen Verfahren fallspezifisch integriert und eine aussagepsychologische Beurteilung zur Aussage eines Zeugen zu einem fraglichen Tatvorwurf abgegeben.
Psychologische Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Verfahren werden im Auftrag von Familiengerichten sowie auch im Auftrag von Jugendämtern erstellt. Die Beauftragung erfolgt in der Regel mit familiengerichtlichen Fragen betreffend: