Weiterbildung
Die Tätigkeit als psychologischer Sachverständiger vor Gericht erfordert die sogenannte „besondere Sachkunde“. Um diese Sachkunde in der forensischen Psychologie zu gewährleisten, wurde vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen) die Weiterbildung und Zertifizierung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie wissenschaftlich akkreditiert. Im Rahmen dessen sind wir eine akkreditierte Weiterbildungseinrichtung und bieten in unserer Praxis Diplom- und Master-Psychologen diese anspruchsvolle Qualifizierungsmöglichkeit an.
Im Rahmen dessen sind wir eine akkreditierte Weiterbildungseinrichtung und bieten in unserer Praxis Diplom- und Master-Psychologen diese anspruchsvolle Qualifizierungsmöglichkeit an.
Die Weiterbildung dient der Vertiefung und teilweise Ausbildung in berufsrelevanten Wissensgebieten der Psychologie und der Rechtswissenschaften und dauert mindestens drei Jahre.
Als Teil unseres Konzeptes zur Qualitätssicherung befinden sich alle Mitarbeiter in der Weiterqualifikation zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie oder haben diese bereits erfolgreich beendet. Dabei profitieren unsere Mitarbeiter von einer engmaschigen fachpsychologischen Supervision und von dem gegenseitigen Austausch in den mehrmals im Monat stattfindenden Teamsitzungen.